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Dienstag, 2019-04-02

Kabelanschluss anmelden

Nach dem Umzug möchte mancher gerne wieder einen Kabelanschluss haben, um die Angebote des Kabelfernsehens zu nutzen. In manchen Miethäusern ist der Kabelanschluss heutzutage bereits in die Miete eingegliedert, in anderen aber nicht. Manchmal wird man sogar gezwungen, Kabelgebühren zu zahlen, obwohl man weder einen Fernseher hat, noch Kabelfernsehen sehen möchte.

Zieht man stattdessen in ein Eigenheim sollte man sich rechtzeitig um die Verlegung eines Kabelanschlusses ins Haus kümmern. Sprechen Sie hier am besten die für Sie tätigen Hausbaufirmen an. Zunächst muss bei der Gemeinde nämlich abgeklärt werden, ob ein Kabelanschluss auf dem Baugrund überhaupt möglich ist, dann kann man sich an den gewünschten Kabelanbieter wenden. Über diesen kann dann der Kabelanschluss in den Neubau gelegt werden.

 

An- und Ummeldung

Die An- und Ummeldung von Kabelfernsehen nach einem Umzug ist also problemlos:
Entweder hat man bereits einen Anschluss und zahlt Gebühren, die in der Miete enthalten sind - oder man meldet sich an. Kabelanschlüsse kann man heutzutage auch online bestellen.

Der Markt ist im Prinzip unter drei wichtigen Anbietern aufgeteilt:
Unitymedia versorgt NRW und Hessen, Kabel BW ist für Baden Württemberg zuständig und Kabel Deutschland versorgt die ganze Bundesrepublik. Daneben gibt es noch andere Anbieter, die man erfragen oder im Internet recherchieren kann.

Die drei genannten machen auch Angebote über Tripleplay - das heißt, man kann die Kombination aus TV-Kabel-Leistungen, Internetzugang und Video-on-Demand oder anderen Zusatzleistungen wählen. Mit einem Kabelanschluss kann man also dank der Verbindung mit einem Breitbandkabelnetz Kabelfernsehen, Radio, Internet- und Telefonleistungen genießen.

Angebote vergleichen

Der Trend zum Mehrwert ist auch an den Kabelanbietern nicht spurlos vorüber gegangen! Es ist natürlich klar, dass es um Marktanteile geht und um Marktmacht. Für den Kunden kann das jedoch zum Vorteil werden, denn er kann online verschiedene Angebote vergleichen, bevor er sich für einen regional zuständigen Anbieter entscheidet.

Man kann allerdings auch auf einen Kabelanschluss verzichten und es mit dem neuen Überall-TV versuchen. Das heißt korrekt DVB-T und ist nichts anderes als digitales Fernsehen. Wo man das Überall-TV bereits nutzen kann, muss man im Internet recherchieren.

Kündigungsfrist

Der Umzug wird die Möglichkeit, Kabelanschluss zu haben, nicht mindern. Daher kann man ganz entspannt an die Sache herangehen und erst einmal den alten Kabelanschluss abmelden, sobald es Zeit dazu wird.

Die üblichen Kündigungsfristen sind einzuhalten - es sei denn, der Kabelanschluss gehört auch hier mit zur Miete. In diesem Fall ist die Wohnungskündigung identisch mit der Kündigung des Kabelanschlusses.

Für viele Mieter ist es eher ein Ärgernis, einen Kabelanschluss zu haben, weil sie gar nicht fernsehen wollen oder aber keine Kabelsender empfangen wollen. Viele bevorzugen es, Filme nur noch auf DVD's zu sehen, was auch die Kinos vor völlig neue Herausforderungen stellt. Jeder Umzug stellt einen also auch vor die Frage, was man zukünftig erleben möchte.