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Mittwoch, 2019-04-03

Umzug von Soldaten: Kostenübernahme durch die Bundeswehr

Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit können unter Umständen an einen anderen Dienstort versetzt werden. Die Kosten, die den Soldaten hierbei entstehen, können unter Umständen durch die Bundeswehr übernommen werden. Geregelt wird dies im BUKG, dem Bundesumzugskostengesetz, welches für alle Staatsdiener gilt, also auch für Soldaten.

Das Bundesumzugskostengesetz

Im BUKG regelt der § 2, wer einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat. Der Abs. 1 besagt, dass all diejenigen einen Anspruch auf Umzugskosten haben, die eine schriftliche oder elektronische Zusage erhalten haben. Die Zusage wird in § 3 BUKG geregt. Demnach erhalten unter anderem all diejenigen eine Zusage, die aus dienstlichen Gründen umziehen müssen oder dies in absehbarer Zeit tun. Der Umfang der Umzugskostenvergütung wird durch § 5 BUKG geregelt. Demnach werden Beförderungsauslagen, Reisekosten, Mietentschädigungen, andere Auslagen, Pauschalvergütungen für sonstige Umzugsauslagen und Auslagen nach § 11 vergütet.

Die Umzugskostenvergütung

Die Beförderungsauslagen sind Kosten, die dem Soldaten entstehen, wenn Möbel und sonstigen Hausrat zur neuen Wohnung transportieren muss. Ein Bundeswehr Umzug ins Ausland endet jedoch, was die Kostenübernahme betrifft im inländischen Grenzort. Das Umzugsgut sind die Dinge, die durch den Soldaten oder dessen nahen Angehörigen in Gebrauch sind. Zu den nahen Angehörigen gehören auch die Kinder eines Partners. Die Reisekosten werden für den Soldaten von der alten Wohnung zur Neuen erstattet. Diese werden wie bei den Dienstreisen vergütet. Das gilt auch für die Besichtigung von Wohnungen am neuen Dienstort für bis zu zwei Personen. Die Mietentschädigung wird dann gezahlt, wenn das Mietverhältnis nicht rechtzeitig zum Dienstantritt im neuen Einsatzort gelöst werden konnte, längstens jedoch sechs Monate. Das gilt auch für eine neue Wohnung, wenn diese angemietet werden, musste aber noch nicht genutzt werden konnte und auch für Garagen. Hat der Soldat Wohnungseigentum, wird die Mietentschädigung längstens für ein Jahr gezahlt.

Soldaten, die versetzt werden, haben viele Möglichkeiten, entstehende Kosten und Auslagen erstattet zu bekommen. Diese werden durch die alte oder die neue Dienststelle übernommen und müssen in den meisten Fällen im Vorfeld beantragt werden.

Mehr Informationen zu Thema gibt es auch unter https://www.team1-kiel.de/bundeswehr-umzug.php