Sie sind hier: Infoseiten / Krankenkasse ummelden
Deutsch
Mittwoch, 2019-04-03

Krankenkasse ummelden

Nicht jeder Umzug macht auch einen Krankenkassenwechsel nötig. Zieht man innerhalb eines Stadtteils oder derselben Stadt um, reicht es in der Regel, wenn man in einem formlosen Anschreiben den Adresswechsel bei der Filialstelle der jeweiligen Krankenkasse mitteilt.

Hat man guten Kontakt zu seinem Sachbearbeiter, genügt manchmal auch ein Anruf. Auch per Fax oder Online-Ummeldung von der Webseite der Krankenkasse aus ist die Ummeldung bei der Krankenkasse möglich.

Dass man diese zeitnah und möglichst noch vor dem Umzug erledigt, ist leicht nachzuvollziehen. Um ganz sicher zu gehen, dass man alle Anschreiben der Krankenkasse auch weiterhin zeitnah erhält, sollten Sie bei der Post einen Nachsendeauftrag einreichen. Er gilt ein halbes oder ganzes Jahr und kostet nur einen geringen Betrag.

Kündigungsfristen

Ziehen Sie aber in einen anderen Ort oder sogar in ein anderes Land um und wechseln auch den Arbeitgeber, ist eine Anmeldung im neuen Ort und eine Abmeldung der Krankenkasse im alten Wohnort nötig.

Achtung: Die jeweiligen Kündigungsfristen sind auch hier zu beachten!

Bei dieser Gelegenheit dürften Sie auch gleich die Krankenkasse wechseln! Hier gibt es allerdings bestimmte Bedingungen zu beachten! Man muss zuvor mindestens 18 Monate Mitglied der Krankenkasse gewesen sein und eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende einhalten, wenn man kündigen möchte.

Um die Dinge gleich zu Beginn problemlos zu gestalten, empfehlt es sich, die Abmeldebestätigung der jetzigen Versicherung bei der Anmeldung in der neuen Krankenkasse jeweils vorzulegen oder als Kopie einzureichen. Dies gilt auch umgekehrt. Nur als Arbeitnehmer mit mehr als 50.000 Euro Jahreseinkommen stehen einem auch private Krankenkassen zur Verfügung.

Ausnahme: Selbständige, Freiberufler, zum Teil auch Studenten und Ärzte sowie Beamten und Beamtenanwärter können sich auch so privat versichern.

Der Wechsel in eine der privaten Krankenkassen ist unkompliziert und es gibt hierzu eine Fülle von Informationsportalen im Internet.

Versicherungsschutz

Wichtig ist, dass der nahtlose Versicherungsschutz gewährleistet ist - denn auch beim Umziehen kann einem etwas passieren oder man wird krank.

Interessant ist, dass eine Krankenkasse auch bei Bezug von Krankengeld kein Mitspracherecht hat, ob Sie umziehen oder nicht. Die freie Wahl des Wohnsitzes ist unstrittig.

Krankengeld

Was sich ändert, ist lediglich die Zuständigkeit der jeweiligen Krankenkasse. Hier wird es vor allem wichtig, einen nahtlosen Bezug des Krankengeldes bereits vor dem Umzug sicherzustellen. Der Bezug von Krankengeld unterliegt bestimmten Bedingungen, die weiterhin gelten müssen. Trifft das zu, kann man ohne Weiteres in ein anderes Bundesland umziehen - auch während einer Erkrankung und bei Krankengeld-Bezug.

Alle Krankenkassen im Bundesgebiet unterliegen denselben gesetzlichen Regelungen.