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Mittwoch, 2019-04-03

Versicherungen

Versicherungsgesellschaften informieren

Im Schadensfall zahlt jede Versicherung immer nur dann, wenn die entsprechende Sparte ausreichend versichert ist und die Angaben im Versicherungsvertrag mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen. Ein wichtiges Kriterium dabei ist die korrekte Anschrift.

Um nicht Gefahr zu laufen seinen Versicherungsschutz zu riskieren, spielt ein Umzug  deshalb bei allen Versicherungen eine wichtige Rolle. Grundsätzlich sollten deshalb nach jedem Adresswechsel alle Versicherungsverträge zeitnah aktualisiert werden.

Hausratversicherung

Ganz wichtig bei einem Umzug ist die Ummeldung der Hausratversicherung. Da sich der Versicherungsschutz der Hausratversicherung nach der Wohnfläche richtet, ist es immer wichtig, besonders wenn die Wohnung größer ist, dass die Anpassung des Vertrages sofort erfolgt. Hier gibt es auch keine Wartezeit wegen Versicherung und Umzug.  Beim Umzug innerhalb von Deutschland besteht in der alten und neuen Wohnung Versicherungsschutz für 2 Monate, aber nur, wenn das auch dem Versicherer gemeldet wurde.

Lebensversicherung

Das trifft auch für die Versicherungen zu, die an keinen bestimmten Ort gebunden sind, wie zum Beispiel Lebensversicherungen. Stimmt hier die Adresse nicht, kann der Versicherer z. B. Änderungen dem Versicherungsnehmer nicht mehr mitteilen. Die Folge kann hier im Extremfall ein unwirksam gewordener Versicherungsvertrag sein.

Haftpflichtversicherung

Viele Versicherungsverträge, wie zum Beispiel Tier- und Haftpflichtversicherungen gelten nur, wenn die aktuelle Adresse auch mit dem Vertrag übereinstimmt. Da ein Unfall oder ein Schaden meist unvorhergesehen passiert, ist es sehr wichtig, alle Versicherungen zeitnah nach jedem Adresswechsel zu aktualisieren. Nur so ist der Versicherungsnehmer vor bösen Überraschungen sicher.

Änderung der versicherten Personen

Zieht ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung aus, hat er für 3 Monate auch Versicherungsschutz für seine neue Wohnung mit dem alten bestehenden Vertrag.

Ziehen Partner aus getrennten Wohnungen zusammen, dann gilt für den zuletzt abgeschlossenen Vertrag ein Sonderkündigungsrecht.

Gebäudeversicherung

Findet ein Umzug in das eigene Haus statt, so ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung unumgänglich.

Je nach Art des Hauses, Standort, Ausstattung etc. sollte das Gebäude gegen Brand, Sturm, Hagel, Leitungswasser und evtl. Elementarschäden versichert werden. Grundstückseigentümer müssen auch beachten, dass sie bei baulichen Veränderungen (Anbau, Garagenbau), auch wenn kein Umzug erfolgte, diese zeitnah dem Versicherer melden und dazu eventuell auch eine Veränderung der Versicherungssumme notwendig wird.